Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 297

 

297
Chiharu Shiota
State of Being (Dress), 2012.
Mischtechnik. Metallrahmen, Stoff, Farbe und Wo...
Nachverkaufspreis: € 75.000
+
Chiharu Shiota
1972

State of Being (Dress). 2012.
Mischtechnik. Metallrahmen, Stoff, Farbe und Wollgarn.
Verso unten auf dem Metallrahmen monogrammiert. 121 x 80 x 45 cm (47,6 x 31,4 x 17,7 in). [AW].

Chiharu Shiota ist eine japanische Installations- und Performance-Künstlerin.
• Gespinste um Fundstücke wie Schuhe, Fenster oder Kleider aus schwarz-grauen Wollfäden sind ein Markenzeichen ihrer Kunst.
• Themen wie Erinnerung und Vergessen, Präsenz und Absenz des Körpers sowie Verflochtenheit und Vielschichtigkeit von menschlichen Beziehungen sind Grundlage ihrer Untersuchungen.
• 2015 bespielt Chiharu Shiota den japanischen Pavillon auf der Biennale in Venedig
.

PROVENIENZ: Munich Modern, München.
Privatsammlung Süddeutschland (2013 vom Vorgenannten erworben).




297
Chiharu Shiota
State of Being (Dress), 2012.
Mischtechnik. Metallrahmen, Stoff, Farbe und Wo...
Nachverkaufspreis: € 75.000
+

 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Chiharu Shiota "State of Being (Dress)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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